Hinweis zur Haftmittelnutzung
HVW-Zusatzbestimmungen zu § 25 RO/DHB:
Ziffer 2.1 Haftmittelbenutzung der Zusatzbestimmungen des HVW zur Spielordnung
Hier noch mal eine Klarstellung.
- In allen Hallen ist erst einmal grundsätzlich die Nutzung von Haftmittel verboten
- Hallen die für die Nutzung freigegeben worden sind, werden vom Kreis in Phönix erfasst.
- Eine Haftmittelnutzung ist nur erlaubt wenn die Voraussetzungen gem. Zusatzbestimmung vorliegen.
- In Hallen, in denen bestimmte Haftmittel freigegeben worden sind, ist der Heimverein verpflichtet dem Gegner diese Haftmittel zur Verfügung zu stellen.
- Die Entscheidung des Halleneigners ist in der Halle bereit zuhalten.
- Änderungen sind der Geschäftsstelle oder dem Spielwart unverzüglich mitzuteilen.
- Jegliche Absprachen mit dem Halleneigner sind für den Handballkreis und auch dem HVW unwirksam.
- Eine Beschränkung auf bestimmte Spielklassen ist zulässig.
- Verstöße werden mit O-Strafe bestraft
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