Hinweis zur Haftmittelnutzung

HVW-Zusatzbestimmungen zu § 25 RO/DHB:

Ziffer 2.1 Haftmittelbenutzung der Zusatzbestimmungen des HVW zur Spielordnung

Hier noch mal eine Klarstellung.

  • In allen Hallen ist erst einmal grundsätzlich die Nutzung von Haftmittel verboten
  • Hallen die für die Nutzung freigegeben worden sind, werden vom Kreis in Phönix erfasst.
  • Eine Haftmittelnutzung ist nur erlaubt wenn die Voraussetzungen gem. Zusatzbestimmung vorliegen.
  • In Hallen, in denen bestimmte Haftmittel freigegeben worden sind, ist der Heimverein verpflichtet dem Gegner diese Haftmittel zur Verfügung zu stellen.
  • Die Entscheidung des Halleneigners ist in der Halle bereit zuhalten.
  • Änderungen sind der Geschäftsstelle oder dem Spielwart unverzüglich mitzuteilen.
  • Jegliche Absprachen mit dem Halleneigner sind für den Handballkreis und auch dem HVW unwirksam.
  • Eine Beschränkung auf bestimmte Spielklassen ist zulässig.
  • Verstöße werden mit O-Strafe bestraft

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