Kreisauswahl

Die Kreisauswahlen sind im Auswahlsystem des deutschen Handballbundes die Basis der
Talentförderung – sie sind daher in der Regel die erste Station einer begabten Spielerin bzw. eines
begabten Spielers. Und unserer Ansicht nach auch die wichtigste Station.

Durch die Teilnahme an den Trainingseinheiten der Auswahlteams können die Spielerinnen und
Spieler sich beispielsweise bei weiteren Sichtungen (für die Landesauswahl) und für die
Kreisvergleichsspiele empfehlen. Für die Talentförderung im Kreis, als auch für den gesamten
Handball, ist die Kreisauswahl deshalb essenziell.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass unsere Spielerinnen und Spieler eine spürbare Entwicklung
erleben, wenn sie, parallel zum Trainingsbetrieb in den Vereinen, in der Kreisauswahl trainieren.
Sowohl das Zusammenspiel mit fremden Mitstreiterinnen und Mitstreitern, als auch unsere
erfahrensten Trainer und Trainerinnen steigern das Potential eines jeden einzelnenn.
Bitte gebt diesen Input an Eure Kinder und an die Eltern weiter.
Die Kreisauswahl im Handballkreis Gütersloh besteht dieses Jahr aus den weiblichen Jahrgängen
2009, 2010 und 2011 und aus den männlichen Jahrgängen 2008, 2009, 2010.

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Spielerinnen und Spieler die auf Grund verbesserter Leistungen aufgefallen sind, bitte mit Kontaktdaten

(Name, Vorname, Geburtsdatum, E-Mail, Telefon-Nr.) bei uns melden:

Moritz Fuchs  – E-Mail: geschaeftsstelle@handballkreis-guetersloh.de

Bei weiteren Fragen stehen Euch der Lehwart, Uwe Walter, auch gerne zur Verfügung.

Hier noch ein aktueller Hinweis zur Frage, was passiert, wenn eine Auswahlspielerin/ ein Auswahlspieler den Handballkreis wechselt:

Das Spielrecht in einer Auswahl liegt immer in der Untergliederung, in der auch das Vereinsspielrecht liegt. Davon gibt es keine Ausnahme.

D.h: gibt es z.B. einen Wechsel von einem Verein aus vom HK Gütersloh in einen Verein aus dem HK Münster, dann geht auch die Zugehörigkeit zu einer Auswahlmannschaft dahin über. (ob die Spielerin/ der Spieler dann dort auch in der Auswahl spielt, entscheidet der zuständige Kreis)