Kreisvorstand

Der Kreisvorstand leitet die Geschäfte des Kreises. Er beruft weitere Mitarbeiter, Arbeitskreise und Kommissionen auf Dauer und Zeit. Der Kreisvorstand ist berechtigt, allen Kreisinstanzen Weisungen zu erteilen, soweit diesen nicht Satzung und Ordnungen sowie Beschlüsse der Verbände entgegenstehen. Für die zwischen den Kreistagen ausscheidenden Mitglieder des Gesamtvorstandes und des KSA sowie für sonstige Mitarbeiter kann der Kreisvorstand kommissarische Ernennungen vornehmen.

Dem Kreisvorstand gehören an : der Kreisvorsitzende, der Kreiskassenwart, der TK-Vorsitzende, der Kreisrechtswart, der Kreisschiedsrichterwart und die Vorsitzende des Jugendausschusses