Meldung Jugendbundesliga 2021/22

Meldungen zur JBLH männliche und weibliche A-Jugend

Der DHB fordert alle Vereine, die in der Saison 2021/2022 in der JBLH spielen möchten zur fristwahrenden Meldung bis spätestens 02.05.2021 (Ausschlussfrist) auf.

Die Meldung erfolgt anhand bereitgestellter Meldeunterlagen, die bis zum o.a. Termin vollständig ausgefüllt und mit den notwendigen Anlagen versehen online beim DHB hochzuladen sind.

Der DHB hat die Informationen und Unterlagen an die aktuellen Vereine der JBLH sowie an die Landesverbände verschickt.

Nachdem der Bundesrat entschieden hat, in der Saison 2021/2022

  • in der weiblichen JBLH mit 32 Mannschaften zu spielen und die in der Saison 2020/2021 bereits erspielten 16 Endrundenteilnehmerinnen zu setzen,
  • in der männlichen JBLH alle teilnehmenden Mannschaften der Saison 2020/2021 (= 40) zu setzen und 8 weitere Mannschaften über eine Qualifikation in den Quali-Bereichen auszuspielen,

hat der Jugendspielausschuss des DHB inzwischen die Kontingente für die Quali-Bereiche festgelegt.
Auf den Quali-Bereich NRW entfallen bei der männlichen Jugend 2 und bei der weiblichen Jugend 3 Plätze.
Für den HV Westfalen bedeutet das, dass in einer HV-Quali je ein Direktaufsteiger zur männlichen und weiblichen JBLH sowie in der weiblichen Jugend eine Mannschaft (Platz 2) zur NRW-Relegation ausgespielt werden können.

Ob und wann eine Qualifikation ausgespielt werden kann, ist in Anbetracht der weiteren pandemischen Entwicklung und in Unkenntnis künftiger Regelungen des Bundes, des Landes und der kommunalen Umsetzung zur CoronaSchVO aktuell nicht absehbar.
Insofern ist davon auszugehen, dass eine Quali zur JBLH wie im letzten Jahr außerhalb der üblichen HV-Quali zu den Oberligen erfolgen muss.

Vereine, die sich organisatorisch und vor allem auch sportlich ernsthaft dazu in der Lage sehen, melden sich bitte umgehend formlos per E-Mail bei Patrick Puls und ihrem Handballkreis (JA-Vorsitzende). Sie erhalten dann die Meldeunterlagen des DHB.

Die Meldung beim DHB ist eine reine vorsorgliche aber zwingend erforderliche Meldung (= Interessensbekundung) und unabhängig von der abschließenden Zulassung bzw. Meldung durch die Landesverbände bzw. dem Quali-Bereich NRW.

vom