Jugendausschuss

Der Kreis-JA ist für die Beratung über Jugendangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die Vorbereitung des Kreisjugendtages und die Koordination von Terminen im Jugendbereich zuständig. Ihm obliegt ferner die Vorbereitung und Durchführung des Spielbetriebs, der Lehrgänge und Sichtungsveranstaltungen, der Jugendbegegnungen sowie der Maßnahmen im Schul -, Freizeit – und Breitensport im Jugendbereich des Kreises. Der Kreis-JA erfüllt seine Aufgaben in Abstimmung mit der TK des Kreises. Er hält seine Arbeitstagungen nach Bedarf ab. Dem Kreisjugendausschuss gehören stimmberechtigt an : der Vorsitzende des Kreisjugendausschusses (Kreismädchen- oder Kreisjungenwart), der Stellvertreter (Kreismädchen- oder Kreisjungenwart), der Kreislehrwart, die Kreisjugendsprecher der weiblichen und der männlichen Jugend, die als Jugendstaffelleiter vom Kreisvorstand berufenen Mitarbeiter. Mit beratender Stimme gehören auch die Kreisauswahltrainer dem Kreisjugendausschuss an.