Anwendungshilfe § 55 SpO – Darf mein Verband überhaupt bestrafen? – Vertragsfallen
Erklärvideo zum Handballrecht
Die handballrechtlichen Dauerbrenner
- Link zur Anwendungshilfe zu § 55 SpO
- Vereinsstrafen und Satzung. Darf mein Verband überhaupt bestrafen (Sperre, Geldbuße, Umwertung etc.)?
- Vorsicht bei „kreativer“ Vertragsgestaltung. Zum Beispiel: Enddatum des Vertrags 30. Juni (§ 32 Abs 2 SpO)
- Vertragsspielern ist der MINDESTLOHN geschuldet. Vorlsicht bei Umgeheungsversuchen!
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