wichtiger Hinweis für die Vereine – BGH Urteil zur Ersten-Hilfe

Als Rechtswart unseres Kreises möchte ich alle Vereine auf ein Urteil des BGH aufmerksam machen. In dem hier entschiedenen Fall ging es um die Rechtmäßigkeit von der Stellung von Schadensersatzansprüchen seitens des Geschädigten gegen Sportlehrerinnen wegen fehlender Erster Hilfe. Dies ist vom BGH bejaht worden.

Die Urteilsbegründung ist in der NW vom 05.04.2019 abgedruckt und ist meiner Meinung nach wichtig für alle unsere Trainer. Gravierend ist dabei die Aussage, dass bereits bei einfacher Fahrlässigkeit Schadensersatzanprüche entstehen können.

Ich rege daher an, dieses Urteil zum Gegenstand von Gesprächen im Verein und Vornahme geeigneter Maßnahmen zu nehmen wie zB ein gemeinsames Erste Hilfe Seminar in der Sporthalle unter Anleitung der entsprechenden Organisationen wie Malteser, Johanniter, DRK etc. Diese Veranstaltung ist dann verpflichtend für alle Trainer und ist zudem in regelmäßigem Abstand (zb alle 3 oder 4 Jahre) zu wiederholen. In dem Zusammenhang auch der Hinweis, dass zB von jedem Teilnehmer, der an der Ausbildung zur C-Lizenz teilnimmt, der Nachweis der Ersten Hilfe Ausbildung verlangt wird. Das heißt, der Verband hat diese Problematik erkannt. Aber wie viele Trainer sind in unseren Vereinen tätig, die keine Lizenz besitzen?

 

gez. Matthias Christ

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