HV Schiedsrichterordnung am 30.06.2018 verabschiedet

Das Erweiterte Präsidium des HVW hat auf seiner Sitzung am 30. Juni 2018 Änderungen zur Schiedsrichter-Ordnung beschlossen, die am 1. Juli 2018 in Kraft treten. Damit wird u.a. eine verbandseinheitliche Definition zur „Berechnung“ von Schiedsrichtern erreicht:

  • Wie viele Spiele muss ein SR pro Saison leiten, damit er/sie als „ganzer“ SR zählt? (14 Spiele)
  • Zählt man auch dann als SR, wenn man weniger pfeift? (Ja: Bei 7-13 Spielen als „halber“ SR und bei 4-6 Spielen immerhin noch als „Viertel“.)
  • Für welche Mannschaften muss ein Verein wie viele SR stellen? (Details vgl. SR-Ordnung)

Mit diesen Beschlüssen schafft der Handballverband Westfalen Rechtssicherheit für alle zwölf Handballkreise und alle Vereine im HVW – auch bei der Frage der Sanktionen, wenn Vereine dauerhaft das Schiedsrichter-Soll unterschreiten. Denn: Vereinen, die drei Jahre lang zu wenig Schiedsrichter stellen, drohen für ihre am höchsten spielende Mannschaft Punktabzüge.

Die neue SR-Ordnung – ebenso wie eine Interpretationshilfe und eine separate Übersicht zu den Änderungen – finden sich unter https://www.handballwestfalen.de/aktuelles/news-detail/news/aenderungen-zur-sr-ordnung-beschlossen/

Prof. Dr. Marcel Machill

VP Recht des HV Westfalen

Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,

wie bereits auf dem Staffeltag präsentiert, wurden die vorgestellten Änderungen beschlossen. Hier findet ihr eine übersichtliche Zusammenfassung für Euch. HV SRO 01072018

Ich werde euch mit der kommenden SR Soll/ Ist Abrechnung auch eine Schattenrechnung machen, wo ihr steht, wenn das Regelwerk schon gelten würde.

Ihr habt jetzt noch max. 3 Jahre Zeit, um an diesem Thema zu arbeiten. Bitte beachtet in jedem Fall die Durchführungbestimmungen des Handballkreises, in der die Regeln für die kreisinterne Abwicklung festgelegt sind.

Friedrich Prill

Vorsitzender

 

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