Zur Anwendung des § 55 SpO gibt es hier eine Anwendungshilfe.
Es gibt eine neue Auslegung zum Festspielen die ab sofort gilt.
Wichtiger Hinweis für alle Vereine
ACHTUNG – alte Anwendungshilfe vom DHB hält sportgerichtlicher Prüfung nicht stand.
Die alte Anwendungshilfe zu § 55 SpO hat keine Gültigkeit mehr!
Es betrifft den Abschnitt:
Beachte Begriff „zwei aufeinanderfolgende Spiele“
Die für den Kreisspielbetrieb notwendigen Informationen habe ich für den Handballkreis zusammengestellt.
Hier gibt des die überarbeitete Fassung der Anwendungshilfe
Die neue Auslegung zum § 55 SpO wird in einem YouTube Video erklärt.
Hier ein YouTube Video: Handballrecht – Neue Auslegung des § 55 SpO (Festspielen)