Handballkreis Gütersloh e.V. -

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Geänderte Anwendungshilfe zu § 55 SpO

Zur Anwendung des § 55 SpO gibt es hier eine Anwendungshilfe.

Es gibt eine neue Auslegung zum Festspielen die ab sofort gilt.

Wichtiger Hinweis für alle Vereine
ACHTUNG – alte Anwendungshilfe vom DHB hält sportgerichtlicher Prüfung nicht stand.
Die alte Anwendungshilfe zu § 55 SpO hat keine Gültigkeit mehr!

Es betrifft den Abschnitt:
Beachte Begriff „zwei aufeinanderfolgende Spiele“

Die für den Kreisspielbetrieb notwendigen Informationen habe ich für den Handballkreis zusammengestellt.

Hier gibt des die überarbeitete Fassung der Anwendungshilfe

Die neue Auslegung zum § 55 SpO wird in einem YouTube Video erklärt.

Hier ein YouTube Video: Handballrecht – Neue Auslegung des § 55 SpO (Festspielen)
Bitte beachten das in dem Video noch von einer Vier-Wochenfrist ausgegangen wird.

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