Geänderte Anwendungshilfe zu § 55 SpO
Zur Anwendung des § 55 SpO gibt es hier eine Anwendungshilfe.
Es gibt eine neue Auslegung zum Festspielen die ab sofort gilt.
Die neue Auslegung zum § 55 SpO wird in einem YouTube Video erklärt.
Hier ein YouTube Video: Handballrecht – Neue Auslegung des § 55 SpO (Festspielen)
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