Recht_test
NEWSLETTER RECHT #1
Liebe Mitglieder des Handballkreises Gütersloh, liebe Handballfreundinnen und -freunde!
Zunächst wünsche ich euch allen viel Erfolg und auch das notwendige Quäntchen Glück für die
neue Saison; vor allem aber Gesundheit und einen von Covid unbehelligten Spielbetrieb.
Als euer Rechtswart habe ich mir überlegt, euch anlassbezogen in loser Folge über neue rechtliche
Thematiken oder „Dauerbrenner“ aus diesem Bereich zu informieren. Ich weiß, viele von euch
werfen innerlich nicht gerade mit Konfetti, wenn sich mit drögem „Rechtsgedöns“ beschäftigen
müssen. Daher soll dieser Newsletter auch nicht in wissenschaftliche Abhandlungen ausarten,
sondern schlicht wesentliche oder wissenswerte Informationen aus dem Handballrecht vermitteln.
Ein Thema, das euch alle betrifft, sind die neuen Regeln. Hierzu habe ich einen wertvollen Link für
euch:
Der DHB hat ein Papier veröffentlicht mit dem Titel:
„Neue Regeln 2022: Informationen – Guidelines – Offizielle IHF-Regelauslegung – Didaktisch methodische Schulungsvideos“
In dem PDF findet ihr Links zu Schulungsvideos der IHF, die ich für sehr lehrreich und anschaulich
halte. Hier der Link zum PDF:
Ich schlage vor, dass ihr diesen Link mit der Empfehlung, einmal in die Videos zu schauen, intern
weiterleitet. Sei es an die Mannschaften, die Trainer oder die Zeitnehmer. So können einige
Unklarheiten und Fragen schon vor dem ersten Spiel beantwortet werden, vor allem zur
„modifizierten Mitte“.
Dann hätten wir da noch eine neue Regelauslegung (keine Regeländerung) bezüglich der
Verwarnungen, sprich der „gelben Karten“. Der DHB hat sich überlegt, den Schiedsrichtern beim
Verteilen der gelben Kartons folgende neue Vorgaben an die Hand zu geben (verkürztes Zitat):
– Keine gelbe Karte nach Torerfolg gegen abwehrenden Spieler (Hinausstellung oder keine
Bestrafung)
– Keine zwei gelben Karten im selben Angriff (außer Abstand und absichtliches Fußspiel).
– Keine gelbe Karte nach einer Zeitstrafe im selben Angriff (außer Abstand und absichtliches
Fußspiel).
– Keine gelbe Karte in der zweiten Hälfte.
Der HVW wird diese Auslegungen umsetzen. Der Vorstand des Handballkreises hat allerdings
entschieden, diese Vorgaben im Kreis-Spielbetrieb nicht zu übernehmen. Die Mannschaften und
Trainer können sich also darauf verlassen, dass bei den Gelben Karten wie eh und je streng nach
Regelheft gepfiffen wird.
Letztlich gebe ich euch noch einen Leitfaden an die Hand, der euch im Fall eines Einspruchs helfen
soll, Formfehler zu vermeiden. Aus eigener langjähriger Erfahrung sowohl als Rechtsanwalt für
Handballrecht und als ehrenamtlicher Verbandsrichter weiß ich zu gut, dass in etwa ein Drittel der
Einsprüche scheitert, weil Formalien nicht eingehalten worden sind. Das passiert regelmäßig auch
bei anwaltlicher Vertretung. So entscheidet zuweilen die fehlende Funktionsangabe eines
Unterzeichners über Abstieg und Klassenverbleib.
Zwei abschließende Hinweise habe ich noch:
Falls ihr grundsätzliche Fragen aus dem Bereich des Handallrechts oder zu dem Newsletter habt,
könnt ihr mich jederzeit anrufen oder anschreiben. Das gilt auch für Themenvorschläge für die
nächste Ausgabe, die immer willkommen sind.
Ich freue mich über jede Rückmeldung.
Ihr könnt auch gerne mal auf www.facebook.de/handballrecht vorbeischauen und mir dort folgen,
wenn ihr auch bei über den Kreis hinausgehenden handballrechtlichen Themen interessiert seid
So, das soll es für den „ersten Aufschlag“ erst einmal gewesen sein.
Mit sportlichen Grüßen und bis demnächst!
Helge, Rechtswart HK GT